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Wir gehen online

Alexander Schröder Uncategorized  März 18, 2019 1 Minute

18. März 2019 

Die Wählergruppe hat beschlossen, einen Internetauftritt einzurichten.

Laufend werden hier mehr Informationen über die Wählergruppe, ihre Ziele und aktuelle Themen aus der Gemeinde erscheinen.

Mehr Transparenz lautet eines unserer Wahlversprechen. Damit das keine leere Phrase bleibt, stellen wir alle Protokolle der Gemeindevertretersitzungen und die Haushaltssatzungen der laufenden Wahlperiode zum Download bereit (siehe Seitenleiste bzw. bei Mobilgeräten unterer Abschnitt), soweit das Amt diese zur Verfügung stellt.

So wird ‚Amtshilfe‘ im wörtlichen Sinne geleistet, da das Ratsinformationssystem Neukloster-Warin leider auf unbestimmte Zeit noch nicht mit den Inhalten unserer Gemeinde gefüllt werden soll. Auch dies will die GfB ändern!

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen und einen lebendigen Meinungsaustausch darüber beginnen, was wir in unserer Gemeinde erhaltenswert, verbesserungswürdig oder überflüssig finden! Nutzen Sie dazu einfach die Kommentarfunktion und formulieren Sie hier Ihre eigenen Denkanstöße, Anregungen und Widersprüche.

Ihnen allen einen schönen Frühlingsanfang!

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Für ein besseres Miteinander

Alexander Schröder Grundlagen 2 Minutes

Im Herbst 2018 nahm eine Gruppe von Bürgern aus verschiedenen Bibower Ortsteilen die nahenden Kommunalwahlen zum Anlass, über die Zukunft der Gemeinde zu diskutieren.

Schnell wurde klar, dass ein grundsätzlicher Wunsch die Gruppe eint und die Bildung einer eigenen Wählergemeinschaft motiviert: Das Miteinander in der Gemeinde zu verbessern – „Gemeinsam für Bibow“!

Unsere Gemeinde braucht eine neue, offenere und anständige Kommunikationskultur. Miteinander statt übereinander zu reden ist der einzige Weg, Probleme vernünftig zu lösen. Alle Bürger haben das Recht darauf, von ihrer Gemeindevertretung aufmerksam gehört und gewissenhaft aufgeklärt zu werden. Das setzt voraus, dass unsere Gemeindevertreter alle Beschlussvorlagen selbst verstehen sollten, statt blind den Aussagen Dritter zu vertrauen und alle Interessen sorgfältig abwägen, bevor sie folgenschwere Entscheidungen fällen. Diesem Anspruch wird jeder unserer Kandidaten für die Gemeindevertretung gerecht.

Die GfB steht für Transparenz und Bürgerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen der Gemeinde und des Amtes.

Die Mitglieder der GfB engagieren sich u.a. bereits für den Erhalt des Gemeindezentrums „Alte Schmiede“ und der Kirche Bibow. Wir möchten nicht nur die Vereinsmitglieder, sondern alle Bürger dazu aufrufen, Nutzungsideen zu entwickeln, Veranstaltungen zu organisieren und so Leben in die Gemeinde bringen!

Für uns als dünn besiedelte und relativ großflächige Gemeinde ist die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden besonders wichtig. Mitglieder der GfB setzen sich z.B. schon seit vielen Jahren in der Initiative Radweg L031 Ventschow – Warin gemeinsam mit Wariner Bürgern für die Realisierung dieses Bauvorhabens ein. Anderes Beispiel: Der frühere Wirtschaftsweg Nisbill – Trams ist im Vergleich zur L031, der eigentlichen Hauptachse unserer Gemeinde, viermal so stark befahren. Er wird nur zu einem kleinen Bruchteil von Bürgern unserer Gemeinde genutzt. Aber Amt und Kreis wollen eine Lösung auf Kosten unseres Gemeindehaushaltes, die 200 € pro Bürger der Gemeinde entspräche! Dies macht uns nachdenklich. Gemeinsam mit Jesendorf sollten wir für eine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip streiten – z.B durch die Aufstufung zur Kreisstraße, die dieser überregional wichtigen Verbindung angemessen wäre!

Nicht nur die Straßen, sondern auch unseren außerordentlichen Naturreichtum und die reizvolle landschaftliche Vielfalt teilen wir mit unseren Nachbarn. Potentiale für eine wirtschaftliche, naturverträgliche Entwicklung, die deutlich unterschätzt werden. Aus Sicht des Kreises Nordwestmecklenburg existieren wir nur am Rande, als ‚das Hinterland‘ im südöstlichsten Winkel. Das Interesse gilt allein dem ohnehin prosperienden Küstenland. Auch unsere Region, unsere Gemeinde sollte mehr von den Zukunftschancen des nachhaltigen Tourismus und der ökologischen Landwirtschaft profitieren! Daher brauchen wir Verbündete unter weiteren regionalen Akteuren wie dem Naturpark Sternberger Seenland, Tourismusverband, ADFC, Bauernverband oder dem Netzwerk ökologischer Landbau, um gemeinsam dafür zu kämpfen, dass vom Kreis verwaltete Ressourcen aus Landes- und EU-Mitteln endlich auch unserer Region zu Gute kommen.

Wir treten mit einem Bürgermeisterkandidaten und weiteren sechs Kandidaten für die Gemeindevertretung an. Schenken Sie uns am 26. Mai Ihr Vertrauen, unterstützen Sie unsere Ideen und unser Engagement für ein besseres Miteinander in unserer Gemeinde!

Satzung und Kandidatenliste

Alexander Schröder Uncategorized  März 26, 2019 1 Minute

26. März 2019

Die Liste der Kandidaten und die Satzung sind beschlossen und beim zuständigen Wahlamt in Neukloster eingereicht.

Der Bürgermeisterkandidat Kenneth Stange wird zum Vorsitzenden der Wählergruppe gewählt. Alexander Schröder übernimmt den stellvertretenden Vorsitz, Barbara Reimer ist Schriftführerin und Mandy Karst Kassenverwalterin.

Der Wahlausschuss hat die Wahlvorschläge am 26.3.2019 geprüft und für zulässig befunden.

Wahlprogramm der GfB

Alexander Schröder Uncategorized  April 4, 2019 1 Minute

4. April 2019

Das Wahlprogramm unserer Wählergruppe steht ab sofort zum Download bereit.Herunterladen

Bebauungsplan Hasenwinkel

Alexander Schröder Uncategorized  April 16, 2019 1 Minute

16. April 2019

Gemeindeeigentum zu veräußern sollte wohl überlegt sein. Besonders, wenn es um einen alten Sportplatz, einen ehemaligen Treffpunkt des aktiven Gemeindelebens geht.

Zumindest aber haben die Bürger ein Recht darauf, dass die Gemeinde ihre Interessen bei der Nachnutzung umfassend berücksichtigt. Gerade bei einem solchen Filetstückchen mit Blick auf den See ist die Gemeinde in starker Position, kann die Bedingungen im städtebaulichen Vertrag diktieren und kann aus einer Vielzahl von Interessenten den Käufer auswählen. Dessen Auswahl sollte sich insbesondere danach richten, dass man ihm einen verantwortungsvollen Umgang mit dem ihm anvertrauten Gut zutrauen darf.

Was aber passierte da in Hasenwinkel? Warum entschied sich die Gemeinde ausgerechnet für einen Investor, der bereits bei der B-Plan-Entwicklung in Warin gezeigt hat, wie er das Bau- und Naturschutzrecht mit Füßen tritt und die Ausführung der Bauarbeiten immer wieder monatelang verzögert? Der sich auf der Gemeindevertretersitzung am 6.12.18 über die berechtigten Sorgen von Anwohnern lustig macht und dessen einzige Botschaft an die Bürger lautet: „Mit meinem Grundstück mache ich was ich will“?

Und vor allem: Wie konnte es dazu kommen, dass an diesen Investor auch noch ein gar nicht vom B-Plan umfasstes Grundstück am See veräußert wurde – offenbar ohne der Gemeinde ein Wegerecht für den Wanderweg Hasenwinkel – Bibow vorzubehalten?

Noch ist der B – Plan nicht rechtskräftig, es lohnt sich also, weiterhin dagegen anzukämpfen. Im nächsten Schritt muss sich die Gemeindevertretung demnächst mit den Einwendungen auseinandersetzen, z. B. :Einwendung gegen den B-Plan Hasenwinkel Herunterladen

Sollte die Gemeindevertretung die Einwendungen zurückweisen, steht den Einwendern noch der Klageweg beim Verwaltungsgericht offen. Gegebenenfalls wäre es sinnvoll, dass sich alle daran Interessierten zur Aufteilung der Rechtsanwaltskosten zusammenschließen.

Vorstellung aller Kandidaten am 11. Mai 2019 um 11:00 Uhr in der „Alten Schmiede“

Alexander Schröder Uncategorized  April 17, 2019 1 Minute

17. April 2019

Wir möchten den Bürgern unserer Gemeinde Gelegenheit geben, mit allen Kandidaten für das Bürgermeisteramt und die Gemeindevertretung ins Gespräch zu kommen und sich selbst ein Urteil zu bilden, wem sie für die bevorstehende Wahlperiode ihr Vertrauen schenken. 

Daher laden wir, die Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Bibow“, alle Bürger der Gemeinde Bibow und ausdrücklich alle Kandidaten herzlich ins Gemeindehaus „Alte Schmiede“ ein. Die Veranstaltung wird durch einen neutralen Moderator begleitet. Nach der Vorstellung aller Kandidaten besteht die Möglichkeit, sie zu ihren Beweggründen, Befähigungen und Erfahrungen zu befragen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, uns und unsere Konkurrenten auf den Prüfstand zu stellen!

Verein „Alte Schmiede“ e.V.

Alexander Schröder Uncategorized  Mai 2, 2019 1 Minute

2. Mai 2019

Es geht weiter!

Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass der bisherige Vorstand nicht weiter zur Verfügung steht, herrschte große Unsicherheit über die Zukunft von Verein und Gemeindezentrum. Die SVZ überschrieb ihren Bericht vom 6.2.2019 skeptisch mit „Vereinsvorstand per Aushang?“ und erläuterte, unter den aktiven Mitgliedern wolle es keiner machen und notfalls müsse sich der Verein auflösen.

Dank des Engagements des alten Vorstands und des Gemeindevertreters Harald Lehmann wurden kurzfristig noch viele neue Mitglieder und darunter sogar 5 Interessenten für ein Vorstandsamt geworben. Kaum jemand hätte das geglaubt, offenbar auch Bürgermeister Detlef Lukat nicht: In seinem Interview mit der OZ am 5.4.2019 hatte er noch „die Neuausrichtung und Neukonstituierung des Vereins Alte Schmiede“ als drängendste Aufgabe nach den Wahlen bezeichnet. Aber bereits am 2.5.2019 bestätigte die Mitgliederversammlung den neuen Vorstand und hielt eine Vielzahl von Terminen und Ideen für die Veranstaltungen in den Jahren 2019 und 2020 fest.

Im Vorstandsquintett finden sich neben der neuen Vorsitzenden Anne-Kathrin Gaarz aus Dämelow und der Schatzmeisterin Dr. Maren Eilenberger-Czwalinna aus Hasenwinkel auch drei Mitglieder der GfB: Unser Bürgermeisterkandidat Kenneth Stange aus Neuhof als stellvertrender Vorsitzender sowie Barbara Reimer aus Neuhof und Alexander Schröder aus Hasenwinkel als Beisitzer. Auch wenn der amtierende Bürgermeister kein Interesse an einem Vorstandsposten angemeldet hatte, dürften also die Interessen des Vereins in der zukünftigen Gemeindevertretung gut repräsentiert werden.

Als eine der ersten Amtshandlungen ruft der neue Vorstand zum Arbeitseinsatz im Gemeindezentrum für den 18. Mai ab 9 Uhr auf!

Kurzfristig wird der Verein auch den Herrentag am 30.5.2019 ab 10 Uhr im Gemeindezentrum veranstalten.

Aktuelle Infos zum Vereinsleben finden Sie in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Internetseite des Vereins.

Achtung, Wahlzeit…

Alexander Schröder Uncategorized  Mai 25, 2019 1 Minute

… ist Sonntag, den 26.5.2019 zwischen 8 und 18 Uhr! Es gibt also keine Verlängerung um eine Stunde, wie auf dem Flyer von Bürgermeister Lukat leider irrtümlich zu lesen ist!

Wir danken Ihnen noch einmal für Ihr reges Interesse an unserem Programm, unseren Kandidaten und Ihre Unterstützung bei der Verwirklichung erster Programmpunkte.

Gemeinsam mit Ihnen haben wir in der kurzen Zeit seit Anfang des Jahres bereits eine Menge bewegt: Der Verein ‚Alte Schmiede‘ hat viele neue Mitglieder gefunden und sich neu konstituiert. Wir haben neue Informationskanäle eröffnet und kamen in der Vorstellungsrunde am 11.5. mit allen Kandidaten überein, dass unsere Bürger in Zukunft über wichtige Themen mitdiskutieren und -entscheiden sollen.

Der Wandel in der Gemeinde hat begonnen. Wir möchten ihn gemeinsam mit Ihnen fortführen!

Dafür bitten wir Sie um Ihr Vertrauen! Unterstützen Sie uns durch die Abgabe Ihrer Stimmen für die Kandidaten der GfB am 26.5.2019 zwischen 8 und 18 Uhr im Gemeindehaus Lütte Werder 14, OT Neuhof!

„Rechte der Einwohner“

Alexander Schröder Uncategorized  Mai 28, 2019 2 Minutes

28. Mai 2019

Die Wahlen sind vorbei, die Konstituierung der neuen Gemeindevertretung steht bevor. Gemeindevertreter und Bürgermeister sollten sich nun fragen: Welche Aufträge hat der Wähler auf unsere Agenda gesetzt?

Die Vorstellungsrunde der Kandidaten im Wahlkampf hat u.a. eines klar gezeigt:

Unsere Einwohner wohlen mehr Mitsprache- und Informationsrechte!

Schauen wir uns also an, was die Hauptsatzung, sozusagen die Verfassung unserer Gemeinde, dazu sagt und was wir hier verbessern können.

„Rechte der Einwohner“- so lautet die Überschrift des § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bibow.

Aber ist da überhaupt von Einwohnerrechten die Rede?

  • „Der Bürgermeister kann aufgrund von überragend wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen.“
  • „Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.“
  • „Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen, 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner, 3. Grundstücksgeschäfte, 4. Vergabe von Aufträgen. Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung behandeln.

Rechte!? Wichtiger ist in Bibow offenbar, worauf den Einwohnern so alles kein Recht gegeben werden soll: Was der Bürgermeister tun kann, aber eben nicht muss, dass die Einwohner keine Fragen zu Beratungsgegenständen zu stellen haben und dass die Gemeindevertretung gewisse Themen gnädigerweise öffentlich behandeln kann, aber eben nicht muss!

Dass man das – auch in Mecklenburg-Vorpommern – anders regeln kann, zeigt z.B. die Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen:

  • Der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein und berichtet über allgemeine bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde.“
  • Klar geregelt wird, dass auch Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibende Fragen stellen und Anregungen geben dürfen. Und: „Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretunmg beziehen“.
  • Zwar muss auch in Mönchhagen die Öffentlichkeit bei bestimmten Themen ausgeschlossen werden, dies betrifft aber ausdrücklich nur „einzelne Personalangelegenheiten, Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, Grundstücksgeschäfte“ – nichtaber die Vergabe von Aufträgen, wie bei uns in Bibow. Und im Gegensatz zu uns muss Mönchhagen jeden Fall prüfen: „Sollten keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sein, sind auch die Angelegenheiten der Ziffern 1-3 in öffentlicher Sitzung zu behandeln.“ – während also bei uns die Gemeindevertretung „im Einzelfall“, wenn sie vielleicht gerade mal Lust hat, eines der o.g. Themen öffentlich machen kannmuss in Mönchhagen stets begründet werden, was der öffentlichen Behandlung von Themen eigentlich entgegensteht.

Um den Bürgern noch mehr Einfluss auf die politische Arbeit in der Gemeinde zu geben, ist auch auf das Instrument des „Einwohnerantrags“ gemäß § 18 der Kommunalverfassung M-V hinzuweisen. Demnach kann jeder Einwohner über 14 Jahren die Behandlung von Themen in der Gemeindevertretung erzwingen, wenn der Antrag einschließlich Begründung von mindestens 5% der Einwohner, also in Bibow ca. 20 Einwohnern unterzeichnet wird. Der Landesverband „Mehr Demokratie e.V.“ fordert sogar eine Absenkung dieses sogenannten „Quorums“ auf 2%. Das erscheint plausibel. Denn wenn tatsächlich ca. 8 Bürger gemeinsam von einem Thema betroffen sind, für das die Gemeinde eine Regelungskompetenz besitzt – dann ist das doch bedeutsam genug, um die Gemeindevertretung damit zu befassen. Ob aber eine verpflichtende Regelung zu einem niedrigeren Quorum in die Hauptsatzung geschrieben werden kann, ist juristisch umstritten.

Bitte teilen Sie uns auch Ihre weiteren Anregungen zur Änderung der Hauptsatzung mit!

Über unsere Angelegenheiten…

Alexander SchröderUncategorized  Juni 3, 2019 2 Minutes

3. Juni 2019

… haben wir als Gemeinde selbst zu entscheiden: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ (Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz)

Bisweilen aber drängt sich der Eindruck auf, dass bei uns die Amtsverwaltung wesentliche Entscheidungen trifft oder zumindest steuert. Mit großem Eifer bemühen sich Mitarbeiter des Amtes in mancher Gemeindevertretersitzung den Sitzungsverlauf und die Voten zu beeinflussen. Jüngst war dies am Beispiel einer Bauvoranfrage zu beobachten: Zunächst blieb in der Tagesordnung der Gegenstand der Anfrage, ein Tierkrematorium in der Ortslage Neuhof, unbenannt und hinter einem Aktenzeichen versteckt. Von aufmerksamen Bürgern entlarvt, hielt der Mitarbeiter des Amtes weiter an der nichtöffentlichen Behandlung des Themas fest. Als mehrere Gemeindevertreter andeuteten, dass sie einer Verschiebung in den öffentlichen Teil zustimmen würden, riet der Mitarbeiter des Amtes dringend davon ab – dabei konnte er gar keine Rechtsgrundlage für seine ablehnende Position angeben. Erst die kritischen Nachfragen von Bürgern erzwangen die öffentliche Behandlung des Themas, gaben der Gemeindevertretung einen klaren Eindruck des Bürgerwillens und führten damit zu einer ebenso klaren Entscheidung: Die Voranfrage wurde einstimmig zurückgewiesen.

Wer nun mit Hilfe einer Änderung der Hauptsatzung endlich eine angemessene Stimme für unsere Bürger im Willensbildungsprozess der Gemeinde einfordert, muss sich auch hier auf den Widerstand der Amtsverwaltung gefasst machen. Bereits im Jahre 2012 erfolgte ein Vorstoß zur Erweiterung des Rederechtes von Bürgern. Damals aber ließ sich die Gemeindevertretung vom Amt beeindrucken und stimmte einem halbherzigen Kompromiss zu: Es bleibt dabei, dass sich grundsätzlich Fragen, Vorschläge und Anregungen nicht auf die Beratungsgegenstände beziehen dürfen. Nur wenn es Bürgern gelingt, für ihren Antrag auf Rederecht eine Stimmenmehrheit der Gemeindevertreter zu erhalten, dürfen sie sich äußern. Warum dem Amt der Maulkorb für unsere Bürger so wichtig ist? Beteiligte geben die Position der Amtsleitung so wieder: „Die Äußerungen von Bürgern könnten bewirken, dass Gemeindevertreter ihre Meinung ändern.“ – anders formuliert: wo kämen wir da hin, wenn sich unsere Volksvertreter nach dem Willen des Volkes richten! Moment mal… nannte man das nicht sonst „repräsentative Demokratie“?

Das Beispiel „Tierkrematorium“ hat gezeigt, wie Transparenz und Bürgerbeteiligung eine am Wohle und Wunsch der Bürger orientierte Willensbildung befördern. Den Gemeindevertretern hilft dies, souveräne, nachvollziehbare und gut begründete Entscheidungen für ihre Gemeinde zu treffen und so ihrem grundgesetzlichen Auftrag zu entsprechen: „Alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Konstituierende Gemeindevertretersitzung am 27.6.2019

Alexander Schröder Uncategorized  Juni 19, 2019 1 Minute

18. Juni 2019

Der Sitzung findet am 27.6.2019 um 19 Uhr im Gemeindehaus Lütte Werder 14, 19417 Neuhof statt.

Im Sinne der untenstehenden Beiträge wurde bereits in dieser Sitzung eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht.

Die Tagesordnung und Beschlussvorlage wurden hier eingestellt:Geänderte Tagesordnung und Beschlussvorlage 27.6.2019 Herunterladen

So wollen wir fortan regelmäßig verfahren und Ihnen zugleich Gelegenheit geben, uns hier Ihre Kommentare und Anregungen zu den Sitzungsthemen zu übermitteln.

Hochtemperaturvera(r)schung

Alexander SchröderUncategorized  September 15, 2019 2 Minutes

12.9.2019

Merkwürdig, was wir in Sachen Heimtierkrematorium Neuhof zuletzt so alles in der SVZ lesen oder auch nicht lesen dürfen …

Googeln Sie z. B. einmal das Wortungetüm „Hochtemperaturveraschung“ (siehe „Investor treibt Pläne für Heimtierkrematorium voran“ vom 12.9.2019), auf das Herbert Pils, „Manager des Antragstellers“ und Experte in Fragen der „Veterinärpietät“, so viel wert legt.

Die Suchmaschine wundert sich, zerlegt das Wortungetüm und schlägt folgendes vor: „Meintest du: hochtemperatur verarschung“ ?

Schon unheimlich, welches Ausmaß an künstlicher Intelligenz sich da offenbart. Denn wer so tut, als ob eine „Veraschung“ etwas ganz anderes sei als eine „Verbrennung“, will ganz offensichtlich verharmlosen und die Öffentlichkeit in die Irre führen. Bereits der Begriff „Krematorium“ (lat.: „cremare“ = „ver-/niederbrennen“) sagt klipp und klar, worum es geht.

Verharmlosungen durch umstrittene Vorhabenträger und Investoren sind nun nicht ungewöhnlich. Und Herr Pils hat das im vorliegenden Fall ja auch nicht einmal besonders geschickt angestellt.

Sehr bedenklich aber wird es, wenn von journalistischer Seite die Bedenken betroffener Bürger leichtfertig mit den Hinweisen abgetan werden, es seien ja erstens im Umfeld eines (!) ähnlichen Vorhabens bisher (!) keinerlei Geruchsbelästigungen bekannt geworden und zweitens müssten ja ohnedies die „Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ eingehalten werden (siehe ‚Heimtierkrematorium: „Planung nicht vorgestellt“‚ vom 4.9.2019).

Erstens wird dabei verschwiegen, dass das bisher einzige Pferdekrematorium in Schwäbisch Hall weitab jeglicher Wohnnutzung betrieben wird und dass es viele Fälle von Tierkrematorien gibt, die aufgrund von Geruchsbelästigungen teils durch mehrere Instanzen beklagt wurden. Die feinsinnge Unterscheidung, ob diese Gerüche nun den verbrannten Kadavern von Pferden oder anderen Tieren entstammen, dürfte den betroffenen Bürgern zweifellos schnuppe sein.

Zweitens ist es ja schön und gut, wenn ein Journalist persönlich Vertrauen in Recht und Gesetz und die entsprechenden „Richtlinien“ hegt. Für seine Leserschaft aber wäre viel mehr von Belang, was denn diese Richtlinien eigentlich besagen, was also der Gesetzgeber den Betroffenen zumutet und welche Konsequenzen für sie daraus folgen. Und leider wird uns dabei verschwiegen, dass das Gesetz die Bürger nur vor erheblichen Belästigungen schützt und dass die Definition der Erheblichkeit sich nach investorenfreundlichen Verwaltungsleitfäden (in M-V: Geruchsimmissionsrichtlinie) richtet, die täglich eine Gesamtbelastung von 2,4 – 3,6 „Geruchsstunden“ zulassen. Sogar bei der Neuanlage von Schornsteinen sind diese lediglich so zu bemessen, dass ca 1,5 h ggf. auch intensiver Geruchsbelästigung pro Tag nicht überschritten werden.

Nicht auszuschließen, dass im konkreten Fall dank Einsatz neuester Technik die Auswirkungen geringer ausfallen könnten, vielleicht lassen sich Gerüche sogar zu 100% vermeiden. Da der Investor aber Herrn Pils vorschiebt und offenbar schuldbewusst die Auseinandersetzung mit der Gemeinde scheut, darf wohl kaum erwartet werden, dass er freiwilligen Mehraufwand zur Übererfüllung gesetzlicher Anforderungen tätigen wird.

Die Frage für die Gemeinde war daher, ob wir bereit sind, unseren Bürgern genauso hohe Belastungen zuzumuten wie der Bundesgesetzgeber. Dies hat die Gemeindevertretung bereits mit ihrem einstimmigen Votum vom 9.5.2019 und zuletzt mit dem Beschluss zum Widerspruch klar mit Nein beantwortet. Übrigens: Ob dem Thema eine Einwohnerversammlung gewidmet wird – darüber entscheidet für gewöhnlich weder Herr Pils noch die SVZ, sondern allein der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung.

Woher die Eile?

Alexander Schröder Uncategorized  Dezember 9, 2019 2 Minutes

7. Dezember 2019

Leserbrief an die SVZ zum Artikel ‚Mehr Salär fürs Ehrenamt‘ vom 7.12.

In Ihrem Artikel kritisieren Sie uns und andere Gemeinden, die sich derzeit mit der Erhöhung ihrer Zuwendungen noch zurückhalten: ‚All zu große Gewissensbisse sind fehl am Platze‘. Andersdenkende Bürger werden verspottet, sie sähen ‚Raffkes‘ am Werk und sollten doch selber in die Politik gehen.

Ich würde von Ihnen, liebe SVZ, doch erwarten, dass Sie sich ein wenig differenzierter mit dem Für und Wider der teils drastischen Erhöhungen auseinandersetzen. Sie geben sonst leichtfertig Ihre Kontrollfunktion auf, die den öffentlichen Medien als sogenannter vierter Gewalt im Staate zu Recht zugebilligt wird. Es muss Sie dann nicht verwundern, wenn empörte Bürger dem rechtspopulistischen Geschwätz über eine Verschwörung von Presse und politischem Establishment auf den Leim gehen.

Ihre Gleichsetzung der Aufwandsentschädigungen mit einem ‚Salär‘ und der Kommentar ‚Kommunalpolitiker können nicht von Luft und Liebe leben‘ offenbaren ein grundlegendes Missverständnis: Bereits im Wortsinne unterscheidet sich das Haupt- vom Ehrenamt doch darin, dass der „Salär“ für letzteres einfach in der Ehre besteht, eine Funktion bekleiden zu dürfen.

Leider lässt Ihr Artikel keine Bemühungen erkennen, andere Standpunkte wie z. B. unserer Gemeindevertreterin Frau Karst nachzuvollziehen. Wie Frau Karst zu Recht sagte, haben wir in Bibow bisher keine Probleme, bereitwillige Einwohner für die Gemeindevertretung und das Bürgermeisteramt zu finden. Aber selbst wenn es so wäre: Warum sollten wir gerade jetzt Anreize für neue Kandidaten zu Kommunalwahlen setzen, die erst in viereinhalb Jahren stattfinden?

Erst wenige Tage vor der Gemeindevertretersitzung überraschte uns das Amt mit einer Beschlussvorlage, die eine maximale Ausschöpfung aller Erhöhungssätze vorsieht. Mit dem Beschluss wäre das übliche Verfahren einer vorherigen Befassung durch den Finanzausschuss umgangen worden.

Allein die Erhöhung der Pauschalen für den Bürgermeister um satte 75% und die Neueinführung von ‚funktionsbezogenen‘ Entschädigungen für die beiden Stellvertreter würden den Haushalt unserer 400-Seelen-Gemeinde mit mehr als 6000 € jährlichem Mehraufwand belasten – die Sitzungsgelder wären hier noch gar nicht eingerechnet.

Die Gemeindevertretung Bibow hat das übliche Verfahren nun wiederhergestellt, die Vorlage in den Finanzausschuss überwiesen und wird nun die Erhöhungen und damit Verwendung von Steuergeldern sorgfältig auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit prüfen.

Meine persönliche Meinung ist: Wir haben unseren Bürgern vor den Wahlen versprochen, sie stärker in politische Prozesse einzubeziehen, Einwohnerversammlungen abzuhalten, unsere Entscheidungen transparenter zu machen und unsere Interessen gegenüber dem Amt und Landkreis besser zu vertreten. Das sind ebenso ehrgeizige wie langfristige Ziele, an deren Erreichung wir uns irgendwann einmal messen und dann auch über höhere Entschädigungen reden können. Aber nicht bereits wenige Monate nach den Wahlen.

Alexander Schröder

Erste GV-Sitzung 2020

Alexander SchröderUncategorized  Februar 12, 2020 4 Minutes

Nachlese vom 20.2.20:

Fast alle Beschlüsse wurden im Sinne der GfB gefasst.

Sehr deutlich wurde aber wieder einmal die Teilung der Gemeindevertretung in ein bürgernahes und ein lichtscheues Lager:

Die GfB trat für eine weitere Öffnung der Gremiensitzungen ein, wollte unseren Bürgern die Teilnahme auch an Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Bau und Gemeindeentwicklung ermöglichen. Das Amt ergänzte diesen Vorschlag sogar dahingehend, dass man nicht nur einzelne, sondern alle Ausschusssitzungen öffentlich machen sollte. Die GfB schloss sich dem an. Der Bürgermeister und die übrigen beiden Gemeindevertreter jedoch lehnten die Öffentlichkeit aller Ausschusssitzungen ab, ohne dafür auch nur einen einzigen Grund zu nennen.

Liebe Mitbürger. Wenn Sie sich auch wundern, vor welch heiklen und geheimnisvollen Dingen man da Ihre Ohren schützen will: Fragen Sie doch bitte noch einmal persönlich bei Ihren gewählten Vertretern nach, z.B. gelegentlich der für Mai angekündigten Einwohnerversammlung!

10. Februar 2020

Die GfB-Fraktionsmitglieder bringen in der Gemeindevertretersitzung am 20.02.2020 folgende sieben Beschlussvorlagen ein:

  • Die Baustelle auf dem ehemaligen Hasenwinkeler Sportplatz entwickelt sich mehr und mehr zu einem Schandfleck der Gemeinde. Hohe Zäune versperren den Wanderweg zur Kirche Bibow, mannshohe Bodenmieten auf der gerodeten Baufläche werden inzwischen von der Natur zurückerobert. Seit der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung im Verfahren zur B-Plan-Änderung sind nun 12 Monate vergangen. Für das vom Amt bereits vor 6 Monaten übermittelte Gesprächsangebot des Investors legte dieser bisher keine konkreten Terminvorschläge vor. Es ist daher an der Zeit, ein paar Nachfragen und Handlungsaufträge an das Amt zu richten:

Beschluss Nr. 001: B-Plan Hasenwinkel

  • Der Finanzausschuss erhielt bereits zu Beginn der Wahlperiode eine Verstärkung durch unsere sachkundige Bürgerin Dr. Maren Eilenberger-Czwalinna. Nun sollen seine Kompetenzen um die Bereiche Bau und Gemeindeentwicklung erweitert werden. Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, öffentliche Ausschusssitzungen abzuhalten.

Beschluss Nr. 002: Ausschuss für Finanzen, Bau und Gemeindeentwicklung

  • Prinzipiell sollte die Gemeindevertretung über alle Themen öffentlich beraten. Bei einigen Themen jedoch können unter Umständen Privatinteressen so gravierend berührt werden, dass sie das öffentliche Informationsinteresse überwiegen. Dies ist regelmäßig der Fall in reinen Grunderwerbs-, Personal- oder Abgabe-/Steuerangelegenheiten von Einzelpersonen. Für öffentliche Auftragsvergaben jedoch besteht prinzipiell ein sehr großes Interesse der Öffentlichkeit, die sachgerechte Verwendung öffentlicher Gelder zu kontrollieren und Korruption frühzeitig zu erkennen. Aber auch hier müssen die Privatinteressen der Bieter z.B. hinsichtlich etwaiger Betriebsgeheimnisse oder Bewertungen ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit möglichst geschützt werden. Die Frage, ob Auftragsvergaben öffentlich oder nicht öffentlich zu behandeln sind, ist daher in jedem Einzelfall sorgfältig abzuwägen. Durch eine Konkretisierung der Geschäftsordnung der Gemeinde wird bestimmt, nach welchen Kriterien diese Abwägung zu erfolgen hat.

Beschluss Nr. 003: Kriterien zur öffentlichen Behandlung von Auftragsvergaben

  • Das Ratsinformationssystem des Amtes Neukloster-Warin ist bereits seit längerer Zeit online, enthielt aber bis zum Herbst 2019 praktisch keine Informationen. Die GfB regte daher bereits zur letzten GV-Sitzung beim Bürgermeister an, per Beschluss der Gemeindevertretung die Verwaltung zur regelmäßigen und zügigen Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen aufzufordern. Der Beschluss wurde zwar nicht vorgelegt, das System wird aber nun laufend mit neuen Inhalten gefüllt. Derzeit fehlen z.B. noch die Sachverhaltsbeschreibungen für einige Beschlüsse und die Veröffentlichung der Beschlüsse des nicht-öffentlichen Teils; die Niederschrift für die November-Sitzung ist auch nach 3 Monaten noch nicht erstellt. Insgesamt aber ist die Amtsverwaltung hier auf einem guten Weg! Der vorliegende Auftrag an den Bürgermeister soll sicherstellen, dass es weiter voran geht und zukünftig alle Informationen und Unterlagen zeitnah eingepflegt werden.

Beschluss Nr. 004: Veröffentlichung von Informationen der Gemeinde

  • Die vom Amt erstellte Beschlussvorlage GVB/2019/030 bezweckte vorrangig eine deutliche Erhöhung der Entschädigungen für Bürgermeister und Gemeindevertreter. Die Vertreter der GfB wenden sich dagegen, die Höchstsätze gemäß Entschädigungsverordnung maximal auszuschöpfen und inbesondere, bereits wenige Monate nach den Wahlen überhaupt Erhöhungen zu beschließen. Allein die Erhöhung der Pauschalen für den Bürgermeister um 75% und die Neueinführung von funktionsbezogenen Entschädigungen für die beiden Stellvertreter würden den Haushalt der 400-Seelen-Gemeinde mit mehr als 6000 € jährlichem Mehraufwand belasten. Hier wären die Sitzungsgelder noch gar nicht eingerechnet. Die Gemeinde Bibow hat zur Zeit keinen Mangel an engagierten Ehrenamtlern und muss daher auch keine neuen finanziellen Anreize setzen. Bürgermeister und Gemeindevertreter beginnen gerade erst mit der Umsetzung ihrer politischen Agenden für die laufende Wahlperiode. Es lässt sich daher frühestens in zwei Jahren beurteilen, ob sie die Erhöhungen verdienen. Auf einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses soll daher im November 2021 die Frage der Entschädigungen erneut vorgelegt werden.

Beschluss Nr. 005: Ablehnung der Erhöhung von Entschädigungen

  • Die Umsetzung folgender Projekte wird von der GfB grundsätzlich befürwortet und soll bzgl. ihrer Finanzierungsmöglichkeit von der Verwaltung geprüft und vom Finanzausschuss mit einer Beschlussempfehlung versehen werden: 1. Instandsetzung eines gemeindeeigenen Brunnens in Neuhof, 2. Einführung eines Begrüßunsgeldes für Neugeborene.

Beschluss Nr. 006: Instandsetzung Brunnen; Begrüßungsgeld für Neugeborene

  • Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Schlosses Neuhof machen es dringend erforderlich, eine rechtliche Wertung einzuholen. Mit dem Grundsatzbeschluss Nr. 134/2017 hatte die Gemeinde bereits eine dauerhafte Lösung angestrebt, die aber aus unbekannten Gründen nicht weiter verfolgt wurde. Zur Zeit werden verschiedene, nicht zielführende Einzelmaßnahmen wie z.B. die Anordnung einer Sackgasse und damit faktische Sperrung der Zuwegung diskutiert. Die Diskussion soll mit anwaltlicher Hilfe versachlicht werden, um eine für die Gemeinde und die betroffenen Privaten akzeptable Lösung zu finden.

Beschluss Nr. 007: Zuwegungen Schloss Neuhof – Lütte Werder 11

Absage aller Veranstaltungen

Alexander Schröder Uncategorized  März 18, 2020 1 Minute

17. März 2020

Auch in der Gemeinde Bibow mussten im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden, u. a. :

  • Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bau und Gemeindeentwicklung
  • Gemeindevertretersitzung
  • Öffentliche Fraktionssitzung der GfB
  • Veranstaltungen des Vereins Alte Schmiede e.V. (Skat- und Knobelabende)

Wir hoffen auf eine baldige Entspannung der Situation und informieren Sie, sobald neue Veranstaltungstermine feststehen.

Nachbarschaftshilfe

Alexander SchröderUncategorized  März 18, 2020 1 Minute

18. März 2020

Die tiefgreifenden Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung kamen für viele überraschend und riefen in Teilen der Bevölkerung zunächst auch Unverständnis hervor. Mehr und mehr aber greift die Einsicht in die Notwendigkeit dieser drastischen Einschränkungen, ohne die unser Gesundheitssystem schon bald überlastet und das Leben vieler Menschen gefährdet würde.

Unsere besondere Aufmerksamkeit muss nun den Angehörigen der Risikogruppen gelten, Menschen mit Vorerkrankungen oder im höheren Lebensalter. Das Risiko, sich beim Einkauf mit dem Virus zu infizieren, ist für sie oftmals nicht hinnehmbar.

Für die weniger Gefährdeten hingegen bedeutet es meist keinen großen Aufwand, im Zuge der eigenen Erledigungen auch für den Nachbarn das eine oder andere mitzubesorgen.

Für die Bedürftigen werden wir gerne Hilfe organisieren.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder selbst anbieten möchten, melden Sie sich bitte unter der Tel. – Nr. 038482 – 490988.

Kontrollverlust

Alexander Schröder Uncategorized  Mai 29, 2020 2 Minutes

29. Mai 2020

Wir erlebten gestern einen denkwürdigen Abend in der Alten Schmiede:

Einen Bürgermeister als Ankläger, der einem Gemeindevertreter ein unbenanntes dienstrechtliches Vergehen anlastete und dies öffentlich in der Tagesordnung ankündigte, ihn also öffentlich mit Dreck bewarf – einfach in der Hoffnung, es bleibe schon etwas kleben. Und der dann selbst zum Angeklagten wurde, sich in Ausflüchte und Widersprüche verstrickte, gar den Segen der Rechtsaufsicht für dieses Vorgehen beanspruchte und dabei öffentlich der Lüge überführt wurde. Die erstaunten Zuhörer fragten sich hinterher ratlos: Wie lautete denn jetzt eigentlich der Vorwurf? Der Bürgermeister aber, plötzlich selbst mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde aus den Reihen der Bürger konfrontiert, reklamierte dafür eifrigst eine Verlegung in den nichtöffentlichen Teil.

Und eine Amtsverwaltung in Erklärungsnot: Es bleibt ein Rätsel, wer dem Bürgermeister bei der Erstellung dieser Beschlussvorlage geholfen und es versäumt hat, ihn bei seinem strafrechtswidrigen Handeln zurückzuhalten.  

In der Sitzung machten zahlreiche Bürger ihrem Unmut Luft über die vielen Versäumnisse und Verfehlungen eines Bürgermeisters, der die Beschlüsse der Gemeindevertretung regelmäßig ignoriert und die Bürger mit akuten Problemen im Regen stehen lässt.

Rücktrittsrufe wurden laut.

Die von sechs Bürgern gemeinsam übergebene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister nahm die Gemeindevertretung zum Anlass, über eine Verwarnung des Bürgermeisters zu beraten. Bereits im öffentlichen Teil erhielt er ausführlich Gelegenheit, zu verschiedenen Sachvorwürfen der Bürger Stellung zu nehmen. Statt sich aber, wie sein 2. Stellvertreter, auch der Abstimmung über seine Verwarnung öffentlich zu stellen, suchte er den Schutz der Nichtöffentlichkeit. Die offizielle Verwarnung eines Bürgermeisters aufgrund eines dienstrechtlichen Vergehens ist aber ohnedies eine allgemein bedeutsame Angelegenheit der Gemeinde, die gemäß § 16 KV M-V einer Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner bedarf.

Der Gesichts-, Autoritäts- und Kontrollverlust dieses Bürgermeisters ist offenbar geworden. Ein Gestaltungswille ist nicht erkennbar. Der Angriff auf den politischen Gegner war tatsächlich auch die erste Beschlussvorlage in dieser Wahlperiode überhaupt, die der Bürgermeister selbst eingebracht hat! Unübersehbar ist auch, dass der Bürgermeister in einer eigenen Realität lebt, die von einer kleinen, durch ihn protegierten Klientel bestimmt wird. Die gilt für ihn alles, der normale Bürger hingegen nichts mehr.

Immer deutlicher wird auch, dass die Amtsverwaltung den Bürgermeister blind und bedingungslosstützt, den Gemeindevertretern aber wichtige Informationen bewusst vorenthält, fragwürdige Aufträge oberhalb des in der Hauptsatzung festgelegten Schwellenwertes von 500 Euro ohne Zustimmung der Gemeindevertretung ausführt und Beschlüsse der Gemeindevertretung nur unvollständig und mit erheblichen Verzögerungen umsetzt. Den Bürgermeister bestärkt dies offenbar in seinem Glauben, er könne über sein kleines Königreich allein herrschen, frei von jeglicher Kontrolle.  

Die GfB ist angetreten mit dem Anliegen, mehr Transparenz, Mitsprache und Mitbestimmung für unsere Bürger zu erreichen. Je weiter wir damit vordringen, desto größer werden die Widerstände. Und um so entschlossener werden wir weiter für unsere Ziele streiten!

Was wirklich geschah

Alexander Schröder Uncategorized  Juni 3, 2020 5 Minutes

Faktencheck zum SVZ-Artikel „Beschwerde-Gewitter…“ vom 29.5.2020

Tenor des Artikels, Recherchen

„Gegenseitige Vorwürfe“, „Hickhack“ etc. … da wurde leider ein völlig verzerrtes Bild der Sitzung gezeichnet.

Während der Recherche klang das noch ganz anders. Der SVZ-Redakteur, Herr Güttler selbst äußerte mir und später noch einer weiteren Zeugin gegenüber die Ansicht, der Bürgermeister habe sich„um Kopf und Kragen geredet“. Später lobte er telefonisch sogar mein Angebot, ggf. eine aufrichtige und umfassende Entschuldigung des Bürgermeisters entgegenzunehmen (siehe unten) und meinte, das hätte ja „einigen überhaupt nicht gefallen“.

Im Artikel verstieß Herr Güttler auch gegen die ihm explizit per Mail übermittelte schriftliche Vorgabe, Zitate aus meinem Blog nur unter Angabe der Internetadresse zu verwenden.

Ankündigung einer Strafanzeige

Ich habe lediglich den §186 StGB vorgelesen und das nicht weiter kommentiert; komplett ausgelassen wird, was vor meiner Verlesung der Strafrechtsnorm geschah:

1. Man ließ mich bis zur Sitzung völlig ahnungslos, worin der öffentlich angekündigte Vorwurf in der Sache überhaupt besteht. Auch eine Bürgerin wandte in der Sitzung ein, es wirke „wie eine Szene aus dem Mittelalter“, jemanden in dieser Weise „öffentlich an den Pranger zu stellen.“ 

2. Herr Lukat behauptete, der TOP sei entgegen seiner Absicht auf die öffentliche Tagesordnung geraten, er hätte dies „erst am Montag bemerkt.“ Er erklärte aber nicht, warum dann die Aushänge nicht sofort, also mindestens bereits drei Tage vor der Sitzung, wieder entfernt wurden.

3. Auf meine Nachfrage, warum der Bürgermeister diesen Weg geht und nicht zunächst das direkte Gespräch mit mir gesucht hat, behauptete er, die Rechtsaufsicht hätte ihm zu seinem Vorgehen geraten. Ich zitierte daraufhin aus einer Mail eben jener Rechtsaufsicht an mich: „…dass im Rahmen einer Beratung des Bürgermeisters Herrn Lukat die Frage gestellt wurde, welche Kompetenzen ein 2. stellvertretender Bürgermeister besitzt und wie auf eine Kompetenzverletzung reagiert werden kann. Hier wurde telefonisch beraten, dass zunächst das Gespräch gesucht werden sollte, um die jeweiligen Aufgaben zu klären.“

Was war geschehen? Ausführungen der SVZ zum „Wegestreit“ Flurstück 90

Dies wurde unter dem TOP 6.1 „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gar nicht thematisiert. Die „Hintergründe“ werden zudem äußerst einseitig dargestellt. Wie die SVZ selbst regelmäßig berichtete (siehe zuletzt Wegestreit rund ums Königreich Österland vom 3.4.2020), ist die Eigentumsproblematik nur ein Teilaspekt des Problems. Insbesondere stellt sich hier die Frage einer öffentlichen Widmung des Weges aufgrund Einigungsvertrag / Übergangsvorschriften des StrWG M-V.

Telefongespräch mit Herrn Spriewald, angeblich „in Notsituation…“

Der Zusammenhang ist von Herrn Güttler frei erfunden. Ich habe nie behauptet, dass dies der Gegenstand des Telefonats mit Herrn Spriewald war. In der Sitzung wurde zwar die „Notsituation, als der Bürgermeister tagelang nichts für Herrn Dr. Seyffert tat“ zum Jahreswechsel Ende 2019/20 von Bürgerseite erwähnt – dies aber nur als einer von vielen Belegen für die Untätigkeit und Versäumnisse des Bürgermeisters.  

In der Tat rief ich Herrn Spriewald an. Aber nicht in der o.g. Situation, sondern am 24.01.2020, nachdem mir dessen Schreiben an Herrn Dr. Seyffert mit der Unterlassungsaufforderung bekannt geworden war. Herr Spriewald fragte, mit welchem Recht ich ihn kontaktiere. Ob ich die Gemeinde Bibow vertreten wolle? Das verneinte ich und erklärte, dass ich als bewegter Mitbürger einen Vermittlungsversuch in der festgefahrenen Situationunternehmen wollte. Herr Spriewald verwies auf 1. die legitimen Rechte seiner Mandantin, 2. die angebliche Fehlentscheidung, einen Teil des Flurstücks 90 an einen anderen Bürger zu verkaufen, 3. dass der Weg nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragen sei und 4. dass der Bürgermeister bereits angekündigt habe, einen Antrag bei der Verkehrsbehörde auf Ausweisung einer Sackgasse zu stellen. Ich appellierte, die menschliche Seite in der Angelegenheit zu bedenken und den alleinlebenden, 84jährigen Herrn Dr. Seyffert nicht die Versäumnisse anderer ausbaden zu lassen. Das Gespräch verhärtete sich zunehmend. Ich stellte einige Fragen insbesondere zur Ankündigung, den Weg zu sperren – u.a. ob Fam. Pils da schon eine Genehmigung der Forstbehörde bzgl. §30 Abs. 1 LWaldG besitze? Herr Spriewald erklärte, die Unterhaltung mache keinen Sinn und beendete das Gespräch. Ich informierte dann Herrn Lukat nachweislich bereits am 27.1.20 per E-Mail über wesentliche Inhalte des obigen Gesprächs.

„Das war Amtsanmaßung. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen…“

Unklar ist, wem der Autor hier das Zitat zuschreibt – Herrn Spriewald oder Lukat?

Weggelassen wurde auch hier meine komplette Erwiderung: Ich sagte, dass gerade aus dem Empfängerhorizont des Rechtsanwaltes (!) Spriewald heraus überhaupt nicht nachzuvollziehen ist, wie denn aus der bloßen Feststellung, der zweite Stellvertreter des Bürgermeisters habe „für die Gemeinde argumentiert“ eine Amtsanmaßung abgeleitet werden solle. Ich sagte auch, dass der Bürgermeister diese Aussage eines klar interessengeleiteten, meinen Ansichten gegnerisch gesonnenen Dritten nicht einfach ungeprüft zum Anlass nehmen durfte, daraus ein Dienstvergehen bzw. die Straftat einer Amtsanmaßung abzuleiten und mich deswegen öffentlich anzuprangern.

Lukat entschuldigte sich…

Die Verfälschung des weiteren Ablaufs der Sitzung durch den Artikel der SVZ ist geradezu grotesk.

Insbesondere wird offen gelassen, wie die Gemeindevertretung über den Beschwerdeantrag gegen mich abstimmte und dadurch der Eindruck erweckt, es sei wohl schon was dran. Zudem wird suggeriert, der Bürgermeister habe Einsicht gezeigt, ich dagegen zeigte mich unversöhnlich.

Das Gegenteil ist der Fall:

1. Ich bot dem Bürgermeister unmittelbar nach seiner Verwicklung in Widersprüche (s.o.) die Gelegenheit zur umfassenden, sofortigen Entschuldigung bei mir und den anwesenden Bürgern und äußerte die Hoffnung, dass hierin eine echte Chance für einen Neuanfang, zur Überwindung der Gräben in der Gemeinde läge. Lukat lehnte dies klar ab. Mit lautem Gelächter der Anwesenden wurde die „Entschuldigung“ bzgl. Öffentlichkeit des TOP quittiert; deren Unaufrichtigkeit wird dadurch belegt, dass die Tagesordnung bis heute nicht aus den Schaukästen der Gemeinde entfernt wurde.

2. Der Bürgermeister hielt trotz allem seinen Beschlussantrag aufrecht, verlangte also weiterhin meine „Bestrafung“.

3. Die beantragte Verwarnung gegen mich wurde mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung aus dem eigenen Lager (!) des Bürgermeisters, also lediglich der Ja-Stimme des Bürgermeisters abgelehnt.

Der Vorgang der Übergabe einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird dargestellt, als sei er eine (meine?) unmittelbare Reaktion auf den Lukatschen Angriff. Im Kommentar ist sogar direkt von „kontern“ die Rede. Das ist eine ungerechtfertigte Unterstellung. Ebenso die Behauptung, alle 6 Unterzeichner seien „der GfB nahestehend“. Die Beschwerde gegen den Bürgermeister wurde von einer Bürgerin eingereicht, die den Bürgermeister in aller Öffentlichkeit für seine Untätigkeit wegen illegaler Motocrossfahrten im Ortsteil Dämelow gerügt hatte. Weder diese Bürgerin noch irgendein anderer Einwohner des Ortsteils Dämelow sind GfB-Mitglieder. Der Bürgermeister erhielt bereits im öffentlichen Teil der Sitzung hinreichend Gelegenheit, sich zu entsprechenden Vorwürfen zu äußern.

Fazit

Der bereits entlarvten Diffamierungskampagne gegen meine Person hat Herr Güttler nachträglich zum Erfolg verholfen.

Wer Zweifel an meiner Darstellung der GV-Sitzung hat, befrage bitte einen der anderen ca. 20 Bürger, die der Veranstaltung beiwohnten – neben Herrn Lukat und Herrn Güttler.

Es ist nicht das erste Mal, dass Herr Güttler im Dienste einer gefälligen Hofberichterstattung die Vorgänge stark verzerrt wiedergibt und Kritiker des Bürgermeistersin ein schlechtes Licht stellt. Leserbriefe und Gegenäußerungen zu derartigen Artikeln werden dann unvollständig und erheblich verändert (siehe z.B. „Heimtierkrematorium…„) oder gar nicht abgedruckt (siehe z.B. Woher die Eile?).

Das ist wirklich schade. Denn gerade unseren Bürgern kann man wirklich nicht vorwerfen, sie stellten keine spannenden, journalistisch ergiebigen Sachfragen. Ein Beispiel aus dieser GV-Sitzung: Wozu stehen in unseren Hauptsatzungen Wertgrenzen, wenn die Verwaltungen dann doch regelmäßig Ausgaben oberhalb dieser Grenzen ohne GV-Beschluss ausführen – das wäre doch mal eine ordentliche Recherche wert! Wie wär’s, Herr Güttler?

Die Mammuts aus dem Seenland

1. Oktober 2020

Im schönen Sternberger Seenland rasten und nisten die Kraniche auf den Äckern und in den Wäldern. Die Rohrdommel ruft einsam im Schilf. Dexter-Rinder grasen auf saftiggrünen Weiden. Und in den Stadt- und Dorfparlamenten quälen Mammuts die Amtsverwaltung in endlosen, ermüdenden Sitzungen.

Lieber Herr Leitender Verwaltungsbeamter Frank Meier!

Wie die Schweriner Volkszeitung am 9. und 25. September berichtet, klagen Sie über angebliche „Mammutsitzungen“ in Warin und Bibow. Dass die Gemeinde Bibow viel kleiner ist als die Gemeinde Glasin mit der Bürgermeisterin Ute Marx (CDU) und doch viel mehr Zeit für ihre Sitzungen in Anspruch nimmt. Darüber freute sich der Züsower Manfred Juschkat (CDU) sehr, da er es nicht gut findet, dass der Bibower Finanzausschuss die Amtsverwaltung so stark beschäftigt. Obwohl dieser Ausschuss ja ein nicht-öffentliches Gremium ist und Herr Juschkat (CDU) deshalb eigentlich gar nicht wissen sollte, was da wen auch immer so stark beschäftigt. Sie beklagen auch, dass die Sitzungsdauer in Warin sich verdoppelt hat, seit der Michael Ankermann (CDU) dort abgewählt wurde. Deshalb hat der Herr Ankermann von der CDU sich bestimmt auch sehr über Ihre Kritik an dem Mann von einer anderen Partei gefreut, der ihm ja das Amt weggenommen hat. Auch die Wariner CDU-Fraktionsvorsitzende Sabine Wundrak-Geritz (CDU) findet, dass Sie mit Ihrer Kritik ins Schwarze treffen. Das viele Gerede sei doch völlig umsonst, wenn danach kein Beschluss gefasst werde, findet Michael Koch (CDU). Und die ganze Wariner Orts-CDU fragt sich jetzt, ob die Dauer der Sitzung gar ein Beweis für mangelhafte Sitzungsvorbereitung oder Führungsschwäche des neuen Bürgermeisters sei.

Ganz schön viel CDU. Finden Sie nicht auch, Herr Meier? Man könnte auf den Gedanken kommen: Da haben sich wohl einige Parteikollegen zusammengefunden, um mit Hilfe der SVZ ein bisschen Stimmung gegen unliebsame Gegner zu machen. Problematisch nur, dass Sie einer Verwaltung vorstehen, die neutral zu agieren hat. Und Sie als Beamter diejenige Mäßigung und Zurückhaltung in der Öffentlichkeit zu wahren haben, die sich aus Ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten Ihres Amtes ergeben (übrigens im Gegensatz zum Verfasser, der ist nur ein einfacher Angestellter). Fragen Sie mal bei Herrn Collin von der Rechtsaufsicht nach, der berät Sie da sicher gerne.

Falls ich Ihnen hier Unrecht tue und Ihnen wirklich nur am Wohle Ihrer Mitarbeiter gelegen ist: Hierfür habe ich und bestimmt auch die übrigen ehrenamtlich tätigen Gemeinde- und Stadtvertreter größtes Verständnis. Wir sitzen gewiss auch nicht aus Jux und Dollerei bis Mitternacht in Besprechungen. Aber Sie sollten dann auch genauer hinschauen: Wer welche „Querelen“ Ihres „Sorgenkindes“ Bibow denn eigentlich zu verantworten hat. Mit welchem Recht z. B. der Bürgermeister die Umsetzung vieler Beschlüsse der Gemeindevertretung schlicht verweigert. Und Sie sollten sich vor allem fragen, was Ihre Verwaltung besser machen könnte. Wenn den Gemeindevertretern keine tauglichen Entscheidungsgrundlagen vorgelegt werden, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Debatten endlos im Kreise drehen.

Vor allem aber wäre es zielführend, wenn Sie zuallererst das Gespräch mit den Beteiligten suchen. Und zwar, bevor Sie über die Presse drohen, man müsse „in Einzelgesprächen ausloten, was ohne Disziplinierungsmaßnahmen machbar ist.

Trams-Nisbill: Spur der Steine II

NACHTRAG 23. FEBRUAR:
Auch die Gemeindevertretung Jesendorf setzte sich nun kritisch mit der Erweiterung der Asphaltierung um nur 1,0 m auseinander und verschob die angekündigte Beschlussfassung. Endlich fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern beider Gemeinden statt. Das Amt wurde veranlasst, Angebote für eine nachhaltigere Lösung einzuholen. Ziel ist es, eine ausreichende Tragschicht aufzubauen, durch einen breiteren Querschnitt die Zahl der Ausweichvorgänge auf das Bankett zu verringern und so den Instandhaltungszyklus deutlich zu verlängern. Der Ausbau birgt die Gefahr, dass die komfortablere Strecke noch mehr Verkehr anzieht. Gerade deshalb ist es m.E. weiterhin geboten, die Anerkennung der gewachsenen Verkehrsbedeutung der Strecke und deren Aufstufung zur Kreisstraße anzustreben. Zuständig ist das Verkehrsministerium als oberste Straßenbaubehörde. Die Zustimmung des Kreises wäre dafür nicht zwingend erforderlich (§8 StrWG M-V). 
NACHTRAG 29. Januar:
Laut SVZ wollte Bürgermeister Lukat „vom Jesendorfer Kollegen weitere Informationen über Kostenvoranschläge einholen und darüber am 28. Januar auf der Bibower Finanzausschusssitzung berichten." Tatsächlich konnte Lukat in der Sitzung NICHTS berichten. Es bleibt somit  rätselhaft, WAS Herr Jöhnk eigentlich in Kürze mit seiner Gemeindevertretung beschließen will.

25. Januar 2021

Mai ’19, wenige Tage nach Aufbringen des Fräsguts.“Das hielt denn auch länger als alles andere zuvor“(Zitat SVZ) ??

Wie die SVZ informiert, streben die Bürgermeister Jöhnk (Jesendorf) und Lukat (Bibow) nun endlich einvernehmlich eine nachhaltige Lösung für den Wegeausbau an. Und angeblich liegen schon so konkrete Pläne vor, dass dies durch das Amt schneller zu realisieren sei als durch den Kreis. 

So weit so gut. Und erfreulich, dass die beiden Bürgermeister schon seit 6 Monaten reden. 

Auch wenn wir diese Informationen gerne früher und persönlich erfahren hätten. Herr Jöhnk äußert in der SVZ den Wunsch, „dass die Bibower auch vernünftig sind und eine kleine Mehrheit“ für die „Auftragsvergabe“ finden mögen. Dann wären wir gespannt, was überhaupt Gegenstand dieses Auftrags sein soll, welche Arbeiten wann in welcher Bauweise zu welchen Kosten erfolgen sollen. Was eigentlich eine Verbreiterung des Querschnitts auf nur 4,50 Meter entgegen aller Richtlinien bringen soll, wenn weiterhin eines der begegnenden Fahrzeuge ausweicht – oder gar beide bei hoher Geschwindigkeiten stur auf der Fahrbahn bleiben und sich so die Unfallgefahrerhöht. Wessen „Unvernunft“ er eigentlich fürchtet und was daran unvernünftig sein soll, die Vertretbarkeit der Investitionen von mehreren hundert Euro pro Einwohner gegenüber allen Bürgern sorgfältig abzuwägen und andere Optionen im Blick zu behalten? Unter den GfB-Gemeindevertretern befinden sich ein aktueller und ein ehemaliger Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung M-V. Da wäre es doch vielleicht konstruktiver, dies alles persönlich zu bereden statt über die Presse. Meinen Sie nicht auch, Herr Jöhnk?

Aber gut, dann eben auf diesem Wege. Vielleicht helfen ja noch ein paar Fakten: 

Der Finanzausschuss beriet in der Sitzung vom 19.11.2020 ausführlich über den Haushalt ‘21/’22. Mangels entsprechender Angaben des Bürgermeisters zu den Planungen und Ausbaukosten zeigte sich auch die Mitarbeiterin der Amtsverwaltung ratlos und konnte nicht einmal einen groben finanziellen Rahmen im Haushaltsplanentwurf einstellen. Die von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossene Aufforderung an den Landkreis zur Prüfung der Straßeneinstufung steht nicht im Widerspruch zu eigenen Maßnahmen der Gemeinde. Durch unseren Beschluss gelangte das Thema wenigstens wieder auf die Agenda. Zugleich wurde auf Inititative der GfB bereits eine fünfstellige Summe für Ausbau-Planungen u.a. für den Verbindungsweg eingestellt. Die einzige „Handlung“ von Bürgermeister Lukat bestand später darin, kurz vor der Gemeindevertretersitzung am 10.12.20 diesen Betrag noch auf 45.000 € zu erhöhen. Aus der Hüfte geschossen,wie die Mitarbeiterin des Amtes in der Sitzung kommentierte. Und mit „vernünftiger“ Zustimmung der GfB. 

Angesichts der veralteten, wahrscheinlich zu niedrigen Schätzungen des Amtes über170.000 € allein für Trams-Nisbill dürfte es mit diesem Hüftschuss wohl kaum getan sein. Von der Entscheidungsreife, die in der SVZ wohlfeil suggeriert wird, also – zumindest für den Bibower Abschnitt – bisher keine Spur.