Neues Jahr, die alten Themen

26. Februar 2023

Und täglich grüßt das Murmeltier“ – der Titel des schönen Filmes war auch das Motto der Gemeindevertretersitzung vom 24. Februar.

Erneut versuchen Bürgermeister Lukat und die Amtsverwaltung das Mietverhältnis mit dem Verein Alte Schmiede e.V. in Frage zu stellen. Und wieder dient dazu – wie schon im November 2021 – der Passus über die Gemeinnützigkeit des Vereins: Sofern die Gemeinnützigkeit entfällt, kann die Gemeinde den Mietvertrag kündigen.

Dass sie das nicht will, hatten die Gemeindevertreter bereits einstimmig im November 2021 erklärt, mit Ausnahme des Bürgermeisters. Was er damit bezweckte, nun beim Rechtsanwalt das Thema nochmals abzufragen? Welches Problem genau der Bürgermeister mit dem Verein hat, bleibt sein Geheimnis. Erwartungsgemäß bestätigte der Anwalt, was bereits wortwörtlich im Vertrag steht: Ja, die Gemeinde kann kündigen! Lukat nahm das zum Anlass, mir ein Kündigungsschreiben vorzulegen und meine Unterschrift als stellvertretender Bürgermeister zu verlangen. Das habe der Anwalt doch jetzt klar gesagt, dass wir das machen müssen. Eine Szene wie aus einem falschen (Murmeltier)Film.

Dass Bürgermeister und Amt im öffentlichen Teil einen Gemeindevertreter beschuldigen, ohne den Vorwurf rechtlich zu prüfen – auch das hatten wir schon. Diesmal wurde unterstellt, ich hätte ein Mitwirkungsverbot missachtet. Als „stimmberechtigtes Mitglied“ des Vereins Alte Schmiede e.V. dürfe ich nicht an der Beratung zu einer den Verein betreffenden Beschlussvorlage teilnehmen. Ein einfacher Blick in die Kommentierung zur Kommunalverfassung hätte hier die Rechtsfindung erleichtert: Ausdrücklich ist dort von „(stimmberechtigten) Vorstandsmitgliedern“ die Rede, und auch im Amt dürfte bekannt sein, dass Beisitzer – wie der Name schon sagt – eben nur beisitzen und natürlich kein Stimmrecht für Entscheidungen des Vorstandes besitzen. Wer sich so schwer tut mit der Auslegung von Rechtsvorschriften, sollte besser vorher Rat suchen beim Anwalt oder der Rechtsaufsichtsbehörde. Herr Lukat tat das hinterher. Erst auf Nachfrage in der GV räumte er kleinlaut ein, dass die Rechtsaufsicht bestätigte: es liegt ausdrücklich kein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot vor. Die Verantwortung für die falsche Behauptung wies Herr Lukat dem Amt zu, namentlich der Hauptamtsleiterin Frau Kempken.

Und noch ein Dauerbrenner: Ist‘s bzw. war’s an der Alten Schmiede zu laut? Eine Anwohnerfamilie empfindet das so, sei es mit Blick auf die Glascontainer oder Veranstaltungen des Vereins. Mit tätiger Hilfe des Bürgermeisters findet die Familie momentan Gehör beim Abfallwirtschaftsbetrieb und beim Kreis. Bürgermeister und Abfallwirtschaftsbetrieb ignorieren weiterhin den Beschluss der Gemeindevertretung zur Rückführung der Container. Und auch die Klagen der Familie über Lärm durch Veranstaltungen finden Widerhall beim Landkreis. Die Bauaufsicht des Kreises leitete ein Anhörungsverfahren gegen den Verein Alte Schmiede e.V. ein und behauptet, die „Nutzung des Gebäudes für Veranstaltungen“ sei nicht durch die Baugenehmigung gedeckt. Dem Verein wird ein Zwangsgeld von 1000 Euro angedroht. Konsequenz: Die Gemeinde muss derzeit für die Zahlung der Betriebskosten einspringen, dem Verein im Mietvertrag die Einnahmen aus der Vermietung für private Veranstaltungen zugesagt wurden. Die aber nun nicht mehr stattfinden dürfen.

Was sagt der Anwalt der Gemeinde dazu? – wollten die Gemeindevertreter schon im September wissen.

Alles Quatsch, lautet die Antwort. Aus bauplanungs- und –ordnungsrechtlicher Sicht sei „kein Unterschied zwischen der genehmigten Nutzung – “Treffen für Gruppen, Vereinen und Institutionen” – und privaten Feierlichkeiten zu
erkennen, so dass nichts gegen deren Durchführung auf Grundlage der aktuellen Baugenehmigung spricht
“, so die fachanwaltliche Einschätzung. Das Handeln des Kreises ist also rechtlich nicht begründet, schränkt den Verein ohne Not in seinen Möglichkeiten ein und verursacht der Gemeinde Schaden in Höhe der entgangenen Betriebskosten.

Die Gemeindevertreter beschlossen daher, den Landkreis Nordwestmecklenburg über die anwaltliche Auffassung zu informieren und um Einstellung des Verfahrens gegen den Verein Alte Schmiede e.V. zu bitten.

Frühjahrsputz am 2. April

13. Februar 2022

Am 2. April ab 9:30 Uhr soll die alte Tradition des Frühjahrsputzes in der Gemeinde wiederaufleben!

Harald Lehmann aus Hasenwinkel koordiniert die Aktion und möchte die Freiwilligen in den vielfältigen Vereinen und Initiativen der Gemeinde zusammenbringen.

Selbstverständlich sind auch alle anderen Bürger herzlich willkommen, mitzumachen und werden gebeten, sich mit Harald Lehmann in Verbindung zu setzen (Mobil 01726090113).

Unterhaltung des Bibower Kirchfriedhofs

November 2021

Welche Unterstützung soll die weltliche Gemeinde hier leisten? Das Thema scheint geeignet, die Gemüter zu erhitzen. Die Beschlussvorlage wurde in der Sitzung noch einmal ausdrücklich begründet: Die Gemeinde treffe hier nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Daraufhin beschmipfte ein Bürger den Redner, er solle hier „nicht so einen Schrott erzählen„.

Tatsache aber bleibt, dass die Gemeinde sich nach § 14 Friedhofsgesetz M-V an der Kostendeckung für den kirchlichen Friedhof beteiligen muss. In der Vergangenheit blieb das Thema weitgehend unbemerkt, da der Kirchenbauverein hier ohne jegliche Verpflichtung einsprang und vieles Notwendige mit ehrenamtlichem Einsatz leistete. Die Mitglieder des Vereins aber werden weniger und leider auch nicht jünger. Seit 2019 wurde daher viele Male über mögliche Kompensationsleistungen der Gemeinde diskutiert. Die Kirchgemeinde wünschte zunächst Dienstleistungen der Gemeinde u.a. in Form von Mäharbeiten durch den Gemeindearbeiter. Die Bilanzierung eines testweisen Arbeitseinsatzes ergab nun aber einen zeitlichen Umfang in Höhe von mehr als 20 Stunden pro Einsatz, also bei 13 Einsätzen pro Jahr mindestens 260 Arbeitsstunden.

Die Kirchgemeinde legte deshalb im letzten Finanzausschuss den Alternativvorschlag zur Beteiligung der Gemeinde an den Arbeitskosten einer Honorarkraft in Höhe von 1200 € vor. Der Finanzausschuss begrüßte diesen Vorschlag und empfahl der Gemeindevertretung einstimmig, ihn anzunehmen. Der Bürgermeister aber wollte das Thema trotz mehrerer Verhandlungen und Vor-Ortterminen nochmals verschieben und den Kostenansatz vertieft prüfen.

Gegen die Stimme des Bürgermeisters entschieden sich die übrigen Gemeindevertreter für den fairen und angemessenen Alternativvorschlag der Kirchgemeinde.

Mietvertrag für die Alte Schmiede

November 2021

Im nicht-öffentlichen Teil der September-Sitzung überraschte der Bürgermeister die Gemeindevertreter mit seinem Dringlichkeitsantrag, den Mietvertrag für das Gemeindehaus mit dem Verein Alte Schmied e.V. zu kündigen. Weder die Dringlichkeit noch die Nicht-Öffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes wurde begründet. Die Tischvorlage gab an, dass „die Voraussetzungen zum Fortbestehen des Vertrages nicht mehr gegeben sind„.

Diese erkennbar von rechtskundiger Seite zugearbeitete Formulierung sollte den Gemeindevertretern nahelegen, dass eine Kündigung notwendig sei – verwies dabei aber auf einen Paragraphen, der nur die Möglichkeit zur Kündigung vorsieht. Eine so widersinnige Fehleinschätzung wird aber keiner rechtskundigen Person einfach irrtümlich passieren. Die Absicht zur Täuschung der Gemeindevertreter ist offensichtlich.

Aber wo liegen die Motive? Es sei „zu prüfen, wie eine Nutzung des Gemeindehauses in Zukunft aussehen kann„, dazu seien „Nutzungskonzepte für die künftige Nutzung wünschenswert“ und sollten „Vorschläge bis zum 30.09.2021 beim Bürgermeister eingereicht werden.

Die in der Sitzung zahlreich vertretenen Vereinsmitglieder baten den Bürgermeister um Erklärung: Welche anderen Nutzer und Konzepte er denn da im Sinn gehabt habe? Was ihm an der Arbeit des Vereins nicht gefalle? Was ihn zum Vereinsaustritt bewogen hatte? Eine Antwort gab es leider nicht.

Die Gemeindevertretung jedenfalls stärkte dem „Alte Schmiede e.V.“ den Rücken und brachte ihre Wertschätzung der Vereinsarbeit per Beschluss deutlich zum Ausdruck.

Über 30 Teilnehmer!

11. November 2021

In dieser Wahlperiode stets gut besucht, verzeichnete die Gemeindevertretersitzung einen neuen Rekord. Erfreulich, dass Einwohner und Freunde ein so großes Interesse an den vielfältigen Themen der Gemeinde haben.

Dass immer mehr Zukunftsthemen auf der Agenda stehen und (fast) einstimmig beschlossen werden, stimmt zuversichtlich. An den nötigen Energien zur Realisierung von Chancen in unserer Gemeinde – in der Sitzung insbesondere die Themen Mobilitätskonzept und E-Bike-Ladesäule – zehren aber leider noch eine deutlich größere Zahl unbearbeiteter Altlasten und Streitigkeiten, deren Motive leider oft im Dunkeln liegen – in der Sitzung namentlich die Themen Alte Schmiede e.V., Friedhofsunterhaltung, Wegestreit Neuhof Flurstück 90, Iglu-Containerstandort.

In den oben folgenden Einträgen werde ich nach und nach über den Stand der o.g. Themen berichten.

Radweg L031 – jetzt!

23. August 2021

Auf ihrer ersten Etappe stattet die Deutschlandtour am 26. August gegen 15 Uhr der Stadt Warin und den Gemeinden Bibow und Ventschow einen rasanten Besuch ab. Die Initiative L031 stellt mehrere Streckenposten, um auf dem kurvenreichen und unübersichtlichen Abschnitt die Sicherheit der 132 Radprofis zu gewährleisten. 

Für die Sicherheit des Verkehrs kämpft die Initiative hier schon seit 12 Jahren! Damit endlich jeder Radfahrer und Fußgänger diesen schönsten und bisher so gefährlichen Abschnitt des Radfernweges Hamburg – Rügen im Alltag, auf Urlaubstouren und bei Sportveranstaltungen angstfrei erleben kann.

Dabei schien die Realisierung des Radweges entlang der L031 bereits 2013 gesichert! Dank eines direkten Versprechens des damaligen Verkehrsministers Schlotmann und der Aufnahme in das Radwege-Lückenschlussprogramm des Landes. Dieses Programm diente der Zuweisung europäischer Mittel, die dann auch in vollem Umfang bewilligt wurden. Das weitere Verfahren aber entbehrte jeglicher Transparenz: Zunächst überließ das Land die Priorisierung den Kreisen. Der Kreis Nordwestmecklenburg ignorierte dabei die Richtlinien des Landes, missachtete die dringende Empfehlung des ADFC für das L031-Projekt und setzte sogar „noch einen drauf“: Auf den Spitzenplätzen der Liste erschienen plötzlich Projekte, die gar nicht Bestandteil des Programms waren! Das Land entschied sich für die Realisierung dieser Vorhaben und verschob das Projekt L031 auf den Sankt-Nimmerleinstag. Dass der Rechnungshof diese Verfahrensweisen seit Jahren scharf kritisiert, nützt unserem Vorhaben bisher leider nichts. Schlagzeilen machen derzeit eher Förderbescheide für die gut entwickelte Küstenregion. 

Abschnitt Nisbill-Warin: Hier herrscht besonders viel Verkehr. Der Grunderwerb ist geklärt. Die Kommunen unterstützen die Planung. Worauf wartet das Ministerium?

Aktuell bietet das Sonderprogramm „Stadt und Land“ eine neue Chance. Für M-V stehen 26 Millionen Euro zur Verfügung, die bei weitem noch nicht verplant sind, aber bis 2023 verausgabt werden müssen. Das Energieministerium M-V empfiehlt den Gemeinden, die Planung von Radwegen an Landesstraßen und die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen für das Land zu übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Die Gemeinde Bibow und die Stadt Warin haben ihre Hausaufgaben gemacht und eine entsprechende Zusage bereits im Februar einstimmig beschlossen. Auch die Initiative L031 übergab umfangreiches Material zum Grunderwerb an das Ministerium und beteiligt sich weiter konstruktiv. Nach über sechs Monaten liegt leider noch immer keine Antwort des Ministeriums vor. 

Die Initiative L031 fordert die Landesregierung auf: Bauen Sie den Radweg und leisten Sie so Ihren Beitrag zur Entwicklung unserer schönen Naturparkregion!

Frischer Wind im Landkreis!

9. Mai 2021

Dass der CDU-Politiker und Landwirt Tino Schomann sich bei den Landratswahlen klar gegen die Amtsinhaberin Kerstin Weiss durchsetzte, wurde in den Medien vielfach als „faustdicke Überraschung“ gewertet. Manch einer schreibt den Erfolg des erst 33-jährigen Bürgermeisters von Blowatz einer Diffamierungskampagne zu. Bitter und unversöhnlich äußerte sich die Wahlverliererin Kerstin Weiss, sie könne dem Sieger „leider nicht zu einem fairen Wahlkampf gratulieren.“

In unserer Gemeinde aber war die Wechselstimmung in Gesprächen mit vielen Bürgern bereits lange vor Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe deutlich spürbar. Die Kreisverwaltung agiert in vielen Angelegenheit zu langsam, unverständlich und bürgerfern. Auch gegenüber uns Gemeindevertretern handelt sie oft mehr als Gegner denn als fachkompetenter Dienstleister. Beispiele: Eine Bauaufsicht, die im Falle des geplanten Heimtierkrematoriums in Neuhof die fehlende Zustimmung der Gemeinde per Zwangsmaßnahme ersetzt, statt mit den Gemeindevertretern das Gespräch zu suchen. Die uns dazu nötigte, einen Anwalt zu beauftragen und dann sehr schnell die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens einsehen und die Verfahrenskosten tragen musste – den Steuerzahler freut‘s… Die der Gemeinde aber zugleich seit fast 3 Jahren die Antwort schuldet, was sie gegen die Errichtung eines Zauns mitten im Landschaftsschutzgebiet am ehemaligen Hasenwinkeler Sportplatz zu tun gedenkt. Eine Naturschutzbehörde, die angesichts der Motocrossralleys auf naturschutzrechtlich festgesetzten Kompensationsflächen bei Dämelow keinen Handlungsbedarf erkennt. Oder eine Kommunalaufsicht, die der Modernisierung unserer Hauptsatzung Steine in den Weg legt und auf kritische Nachfragen entweder gar keine Antworten gibt oder sich vornehm auf das „Opportunitätsprinzip“ beruft – zu deutsch: nur dann handelt oder berät, wenn sie gerade einmal Lust dazu hat…

Tino Schomann hat zweifellos als Bürgermeister und Kreistagsabgeordneter eine Vielzahl ähnlicher Erfahrungen gesammelt und konnte daher um so glaubwürdiger seine Botschaft vermitteln: Mehr Transparenz und Motivation in der Verwaltung tut not. Dem neuen Landrat ist ein glückliches Händchen bei der Umsetzung seiner Wahlversprechen zu wünschen!

Umweltfreundliche Gemeinde? Nicht mit dem Amt Neukloster-Warin!


Nachtrag 12. Mai 2021: 

Das Projekt „Insektenfreundliche Gemeinde“ nimmt weiter Fahrt auf. Nicola Meyer informiert darüber nun regelmäßig auf einer eigenen Seite Bienen-Bibow. 

Bei dem Projektträger und dem Fördermittelgeber für das Pilotprojekt herrscht weiter Unsicherheit. Zwar ist die Gemeindevertretung der Aufforderung von Herrn Meier nachgekommen, hat sich entsprechend § 33 KV M-V mit der Angelegenheit neu befasst. Zuvor war der Inhalt des neuen Beschlusses per E-Mail auch mit Herrn Meier abgestimmt worden. Ein Signal vom Amt lässt jedoch auf sich warten. Zumindest dies hätten der Landschaftspflegeverband und die Landesforstverwaltung M-V wohl erwarten dürfen, da Herrn Meiers Vorgehen allen Beteiligten viel Zeit und Nerven gekostet hatte und einzig sein Widerspruch der Ausfertigung des Fördermittelbescheids entgegen stand.

Sofern aber der Gemeinde bis heute Abend kein erneuter Widerspruch zugeht, tritt der neue Beschluss auch so in Kraft und können die Fördermittel für das Pilotprojekt endlich fließen.

29. April 2021

Nordwolle (siehe NDR-Bericht vom 10.02.) ist wirklich kein Einzelfall.

Dieser Eindruck musste sich den Besuchern der gestrigen GV-Sitzung aufdrängen: Erneuerbare Energien, Artenschutz, Radverkehr… ehrenamtliche Aktivitäten werden vom Amt blockiert, Arbeitsaufträge ausgesessen und wichtige Informationen zurückgehalten – während man in Belangen des Straßenbaus gerne sogar politischen Druck (siehe svz.de vom 25.01.21) auf die Gemeinde ausübt …

Photovoltaik – Anlage auf dem Gemeindehaus

Die Vorstellung dieses Projektes am 10.12.20 wurde ehrenamtlich organisiert und fand bei den vielen interessierten Bürgern großen Anklang. Für das Rundum-Angebot einer Anlage mit Batteriespeicher, Cloud, Strom-Flat und statischem Nachweis konnte nur ein Anbieter gefunden werden. Ein Alleinstellungsmerkmal wollte das Amt jedoch nicht anerkennen, für die Vergabe müssten weitere Angebote durch das Amt selbst eingeholt werden. Bis heute ist trotz mehrmaliger Ermahnungen von Gemeindevertretern und Bürgermeister nichts passiert. Mit der Einspeisevergütung mindert sich derweil die Wirtschaftlichkeit des Projekts, die Bindefrist des Angebots ist abgelaufen und der Anbieter vielleicht schon verprellt. Eine Bürgeranfrage nahm die GV gestern zum Anlass, das Amt noch einmal über einen Protokollbeschluss zum Handeln zu veranlassen. Ob’s diesmal fruchtet…?

Insektenfreundliche Gemeinde / Streuobstwiese

Das Pilot-Projekt wurde von einer Bürgergruppe initiiert, die auch die Bewilligung von Fördermitteln und den Anschluss der Gemeinde Bibow an die Bienenstraße mit Naturpark und Landschaftspflegeverband organisierte. Das Amt war frühzeitig eingebunden, bereits bei der Erarbeitung der Haushaltsplanung 2021/22 wurden die Eigenmittel der Gemeinde eingestellt. Die Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe wurde dem Amt bereits Anfang Januar zur Prüfung und Behandlung im Finanzausschuss am 19.01.21 vorgelegt. Genug Zeit also für das Amt, um bis zur GV-Sitzung am 25.02.21 alles noch einmal genau zu prüfen und ggf Unstimmigkeiten mit dem Landschaftspflegeverband, Fördermittelgeber und Anbieter abzuklären. Aber alles scheint in Ordnung, die vom Finanzausschuss empfohlene Beschlussvorlage wird unverändert in die GV-Sitzung eingebracht. Den mehrheitlichen Beschluss der GV übergibt der Bürgermeister bei einem Pressetermin (SVZ vom 10.03.) an den Landschaftspflegeverband. Nichts ahnend, dass der Leitende Verwaltungsbeamte (LVB) Meier des Amtes Neukloster-Warin den Beschluss per Widerspruch mit offensichtlich rückdatiertem Kopfdatum kassieren wird. Einzige Begründung: Es seien keine Vergleichsangebote eingeholt worden. Dass drei Firmen angeschrieben wurden und kein Interesse zeigten, reicht angeblich nicht. Der Presse erklärt er (SVZ vom 28.4.), es sei zu befürchten, dass die Fördermittelbewilligung an Formalien scheitere. Das verneinen der Landschaftspflegeverband und die Landesforst als Fördermittelgeber klar, alles ist aus deren Sicht in Ordnung. Die Landesforst schreibt in einem Vermerk an den Landschaftspflegeverband: „Der Zuwendungsbescheid für das Fördervorhaben Streuobstwiese Neuhof ist mit einer Einschränkung unterschriftsreif. Die Einschränkung besteht in der zum Stichtag vorliegenden und nun wieder nicht abschließend geklärten Zustimmung der Gemeinde Bibow“ – aufgrund des Widerspruchs von Herrn Meier! Ist der nun endlich überzeugt? Nun… angeblich könne er den Widerspruch gar nicht zurück nehmen, das müsse die GV tun. Und plötzlich schreibt er mir, das Projekt sei auch viel zu teuer (Eigenanteil: 1200 € für Herstellung incl 3 Jahre Pflege!). Da das aber gar nicht von Belang ist, zählt er einen Tag vor der Sitzung noch etliche formale Mängel in dem kassierten Beschluss auf, die ihm und seinen Mitarbeitern früher nicht aufgefallen waren und angeblich einen neuen Beschluss erfordern. Am Tag der GV Sitzung vom 29.04 verfügt er noch, die GV müsse seinem – falsch begründeten! – Widerspruch zustimmen, damit keine „doppelte Beschlusslage“ entstehe. Konsternation in der Sitzung: Wie rechtssicher wäre der Beschluss, einem unbegründeten bzw falsch begründeten Widerspruch zuzustimmen? Der neue Beschluss wurde am Ende gefasst, dank des vom LVB gestifteten Chaos aber bereits mit einer Stimme weniger… Herrn Meiers Bestrebungen kommen ihrem Ziel offenbar näher.

Zielnetzplanung Radwege in der Region Westmecklenburg

Der Planungsverband Westmecklenburg übermittelte Anfang April allen Ämtern des Verbandsgebietes den aktuellen Entwurf des Radwegenetzes zur Online-Beteiligung der Städte und Gemeinden, bei denen aber im Gebiet unseres Amtes leider nichts davon ankam. Nur dank der Mitgliedschaft unserer Gemeinde im AGFK MV erfuhr ich zufällig von der Beteiligung im Zeitraum 9.-30.4.21. Kurz vor Fristende mache ich das Amt am 26.4. darauf aufmerksam – nichts passiert. Ich telefoniere mit dem Bürgermeister, der die Stellungnahme an mich als seinen zweiten Stellvertreter delegiert. Das Amt aber erkennt weder meine Stellvertretung des Bürgermeisters noch dessen alleinige Unterschrift unter die Stellungnahme an. Erforderlich sei darüber hinaus die Zustimmung der Gemeindevertretung. Glücklicherweise gelang uns dies per Protokollbeschluss gerade noch so.

Fazit

LVB Meier mag die Hilferufe des Ökounternehmers Marco Scheel als ‚Gejaule‘ abtun und unserer Gemeinde bei ihren Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit, Klima-, und Artenschutz Knüppel zwischen die Beine werfen. Den Zeitgeist aber wird er dadurch nicht aufhalten. Eine gründliche Lektüre des aktuellen Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutz sei Herrn Meier dringend empfohlen, um gerade ihm als Gefolgsmann einer konservativen Partei die Zeichen der Zeit bewusst zu machen und seine Verwaltung darauf einzustellen.

Insektenfreundliches Bibow

19. Januar 2021

Der Rückgang vieler Insektenarten z.B. der Bienen, Hummeln oder Schmetterlinge alarmiert Wissenschaftler schon seit vielen Jahren. Sowohl das ökologische Gleichgewicht als auch unsere Nahrungsgrundlagen sind dadurch gefährdet. Denn neben Honigbienen fehlen viele wichtige Bestäuber für Landwirtschaft und Gartenbau.  

Auch die Kommunen sind in der Verantwortung, durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern und mit gutem Beispiel voranzugehen. Wer sich beim Spaziergang oder der Radtour entlang kommunaler Flächen an bunten Farben, Blütenduft und wildem Summen erfreut, lässt sich auch im heimischen Garten und auf dem Balkon zu mehr Nahrungsangeboten und Lebensräumen für unsere Blütengäste inspirieren.

Die Gemeinde Bibow kann dabei von der Fachkunde und öffentlichen Wirksamkeit der Initiative „ErlebnisReich Bienenstraße“ des Landschafspflegeverbandes Sternberger Endmoränengebiet (LSE) e.V. profitieren, die durch das Bundeslandwirtschaftsministerium prämiert und mit dem Umweltpreis des Landtags Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet wurde. Der Initiative haben sich bereits viele öffentliche und private Einrichtungen der Naturpark-Region angeschlossen. Die touristisch reizvollen Empfehlungen der „Bienenstraße“ umfassen verschiedene Tourenvorschläge zwischen 10-150 km und reichen derzeit vom Raum Schwerin und von Karow sowie Bützow bis kurz vor Bibow, nach Warin (siehe https://bienenstrasse.de/erlebnisreich/unsere-touren/ ).  

Website des „ErlebnisreichBienenstrasse“ mit touristischen Informationen

Unter der Leitung von Frau Nicola Meyer aus Neuhof bildete sich in Bibow eine Bürgerarbeitsgruppe, die in Zusammenarbeit mit dem LSE für ein insektenfreundliches Bibow eintreten und unserer Gemeinde den Anschluss an die Bienenstraße verschaffen will. Eine entsprechende Kooperation wird durch den LSE in Aussicht gestellt.  

Nach einer ersten Zusammenstellung geeigneter öffentlicher Flächen hat die Arbeitsgruppe das Pilotprojekt einer Streuobstwiese am Feuerwehrhaus in Neuhof konzipiert. Für das Vorhaben können sowohl die Herstellung als auch die ersten drei Jahre der Pflege zu 70% mit Fördermitteln bezuschusst werden. Über einen entsprechenden Antrag berät am 28. Januar der Ausschuss für Finanzen, Bau und Gemeindeentwicklung der Gemeinde Bibow.

Die Bürgergruppe hat bereits eine Vorschlagsliste für weitere Projekte zusammengestellt und hofft auf viele weitere Ideen von interessierten Bürgern und besonders auch Landwirten!

Zwischenansaaten dienen als Gründüngung und bieten auch spät im Jahr noch Nahrung für viele Insekten

GV-Sitzung vom 10.12.2020

11. Dezember 2020

Als neuer Gemeindevertreter wurde in der gestrigen Sitzung das GfB-Mitglied Ralf Steiner verpflichtet.

Die Sitzung stand im Zeichen der Haushaltsplanung 2021/2022, in der die GfB wichtige Impulse für die Gemeindeentwicklung einbrachte bzw unterstütze, z.B.

  • Definition, Pflege und Unterhaltung unseres Wanderwegenetzes
  • Planerische Vorbereitung wichtiger Infrastrukturvorhaben, u. a. Ortsteil-Erschließung Bibow, Gemeindeverbindungsweg Trams – Nisbill,
  • Entwicklung und Umsetzung eines Projektes „bienenfreundliche Gemeinde Bibow“, Anschluss unserer Gemeinde an die „Bienenstraße Naturpark Sternberger Seenland“
  • Deckung des öffentlichen Eigenbedarfs der Gemeinde an Elektrizität (Straßenbeleuchtung und Gemeindehaus) durch den selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindehaus Bibow in Verbindung mit einer Batterie sowie einer „Strom-Cloud“.

Über Details und den Stand der Umsetzung aller o. g. Vorhaben werden wir laufend auf dem Blog informieren.

Wir suchen noch dringend Helfer und Ideengeber zur Umsetzung der Vorhaben. Dafür müssen Sie selbstverständlich kein GfB-Mitglied sein!