26. Februar 2023
„Und täglich grüßt das Murmeltier“ – der Titel des schönen Filmes war auch das Motto der Gemeindevertretersitzung vom 24. Februar.

Erneut versuchen Bürgermeister Lukat und die Amtsverwaltung das Mietverhältnis mit dem Verein Alte Schmiede e.V. in Frage zu stellen. Und wieder dient dazu – wie schon im November 2021 – der Passus über die Gemeinnützigkeit des Vereins: Sofern die Gemeinnützigkeit entfällt, kann die Gemeinde den Mietvertrag kündigen.
Dass sie das nicht will, hatten die Gemeindevertreter bereits einstimmig im November 2021 erklärt, mit Ausnahme des Bürgermeisters. Was er damit bezweckte, nun beim Rechtsanwalt das Thema nochmals abzufragen? Welches Problem genau der Bürgermeister mit dem Verein hat, bleibt sein Geheimnis. Erwartungsgemäß bestätigte der Anwalt, was bereits wortwörtlich im Vertrag steht: Ja, die Gemeinde kann kündigen! Lukat nahm das zum Anlass, mir ein Kündigungsschreiben vorzulegen und meine Unterschrift als stellvertretender Bürgermeister zu verlangen. Das habe der Anwalt doch jetzt klar gesagt, dass wir das machen müssen. Eine Szene wie aus einem falschen (Murmeltier)Film.
Dass Bürgermeister und Amt im öffentlichen Teil einen Gemeindevertreter beschuldigen, ohne den Vorwurf rechtlich zu prüfen – auch das hatten wir schon. Diesmal wurde unterstellt, ich hätte ein Mitwirkungsverbot missachtet. Als „stimmberechtigtes Mitglied“ des Vereins Alte Schmiede e.V. dürfe ich nicht an der Beratung zu einer den Verein betreffenden Beschlussvorlage teilnehmen. Ein einfacher Blick in die Kommentierung zur Kommunalverfassung hätte hier die Rechtsfindung erleichtert: Ausdrücklich ist dort von „(stimmberechtigten) Vorstandsmitgliedern“ die Rede, und auch im Amt dürfte bekannt sein, dass Beisitzer – wie der Name schon sagt – eben nur beisitzen und natürlich kein Stimmrecht für Entscheidungen des Vorstandes besitzen. Wer sich so schwer tut mit der Auslegung von Rechtsvorschriften, sollte besser vorher Rat suchen beim Anwalt oder der Rechtsaufsichtsbehörde. Herr Lukat tat das hinterher. Erst auf Nachfrage in der GV räumte er kleinlaut ein, dass die Rechtsaufsicht bestätigte: es liegt ausdrücklich kein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot vor. Die Verantwortung für die falsche Behauptung wies Herr Lukat dem Amt zu, namentlich der Hauptamtsleiterin Frau Kempken.
Und noch ein Dauerbrenner: Ist‘s bzw. war’s an der Alten Schmiede zu laut? Eine Anwohnerfamilie empfindet das so, sei es mit Blick auf die Glascontainer oder Veranstaltungen des Vereins. Mit tätiger Hilfe des Bürgermeisters findet die Familie momentan Gehör beim Abfallwirtschaftsbetrieb und beim Kreis. Bürgermeister und Abfallwirtschaftsbetrieb ignorieren weiterhin den Beschluss der Gemeindevertretung zur Rückführung der Container. Und auch die Klagen der Familie über Lärm durch Veranstaltungen finden Widerhall beim Landkreis. Die Bauaufsicht des Kreises leitete ein Anhörungsverfahren gegen den Verein Alte Schmiede e.V. ein und behauptet, die „Nutzung des Gebäudes für Veranstaltungen“ sei nicht durch die Baugenehmigung gedeckt. Dem Verein wird ein Zwangsgeld von 1000 Euro angedroht. Konsequenz: Die Gemeinde muss derzeit für die Zahlung der Betriebskosten einspringen, dem Verein im Mietvertrag die Einnahmen aus der Vermietung für private Veranstaltungen zugesagt wurden. Die aber nun nicht mehr stattfinden dürfen.
Was sagt der Anwalt der Gemeinde dazu? – wollten die Gemeindevertreter schon im September wissen.
Alles Quatsch, lautet die Antwort. Aus bauplanungs- und –ordnungsrechtlicher Sicht sei „kein Unterschied zwischen der genehmigten Nutzung – “Treffen für Gruppen, Vereinen und Institutionen” – und privaten Feierlichkeiten zu
erkennen, so dass nichts gegen deren Durchführung auf Grundlage der aktuellen Baugenehmigung spricht“, so die fachanwaltliche Einschätzung. Das Handeln des Kreises ist also rechtlich nicht begründet, schränkt den Verein ohne Not in seinen Möglichkeiten ein und verursacht der Gemeinde Schaden in Höhe der entgangenen Betriebskosten.
Die Gemeindevertreter beschlossen daher, den Landkreis Nordwestmecklenburg über die anwaltliche Auffassung zu informieren und um Einstellung des Verfahrens gegen den Verein Alte Schmiede e.V. zu bitten.


